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   OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 28.03.1950 - StS 238/49   

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OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 28.03.1950 - StS 238/49 (https://dejure.org/1950,381)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 28.03.1950 - StS 238/49 (https://dejure.org/1950,381)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 28. März 1950 - StS 238/49 (https://dejure.org/1950,381)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • OGHSt 2, 369
  • NJW 1950, 473
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 07.03.1995 - 5 StR 386/94

    Gewahrsam an von Untergebenen verwalteten Sachen - Planmäßige Einsetzung von

    Jene Entscheidungen, wonach ein Dienstherr oder Behördenleiter allein mit Rücksicht auf seine Kontroll- und Weisungsbefugnisse noch nicht ohne weiteres (übergeordneten Mit-)Gewahrsam an von Untergebenen verwalteten Sachen hat (vgl. BGHSt 8, 273, 275; BGH Urteile vom 20. März 1951 - 1 StR 72/50 -, 10. November 1953 - 5 StR 453/53 - und 22. Oktober 1969 - 3 StR 179/69 - OGHSt 1, 253, 257 ff.; 2, 369, 371 f.; OLG Hamm NJW 1973, 1809, 1811) [OLG Hamm 22.05.1973 - 5 Ss 519/73] , betreffen weitgehend Sachverhalte, in denen ein Dienstherr von einer rechtmäßigen und pflichtgemäßen Verwaltung der Sache durch einen - zudem mit einiger organisatorischer Selbständigkeit ausgestatteten - Untergebenen ausgeht oder auszugehen berechtigt ist, während der Untergebene seine Befugnisse, meist auch zum Nachteil des Dienstherrn, mißbraucht.
  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 423/51

    Rechtsmittel

    Er übernimmt sie im Anschlüssen OGHSt 2, 369 (372) nunmehr auch für den Bereich des § 133 Abs. 2. Dafür spricht ausser dem Sprachgebrauch auch die Erwägung, dass schon der Täter, der sich nach § 133 Abs. 1 vergeht, in aller Regel irgend einen sachlichen Vorteil im Sinne der früheren Recht sprechung verfolgen wird; es liegt daher nahe, in dem strafschärfenden Merkmal der gewinnsüchtigen Absicht ein darüber hinausgehendes besonders missbilligtes inneres Verhalten des Täters zu sehen.
  • BGH, 09.02.1956 - StR 431/55

    Rechtsmittel

    Sie würde die Anwendung der Vorschrift des § 350 StGB - § 351 kommt regelmäßig nicht in Betracht - in der großen Mehrzahl einschlägiger Fälle zugunsten der §§ 242, 243 StGB ausschließend Gegebenenfalls wird das Landgericht einen Sachverständigen der Bundesbahn zur Erörterung der einschlägigen Einzelheiten dieser Beförderungszweige heranziehen müssen (vgl OGH NJW 1950, 473, OGHSt 1, 258).
  • BGH, 04.11.1954 - 3 StR 253/54

    Rechtsmittel

    Damit ist sie Beamtin i.S des § 359 StGB (vgl BGHSt 2, 119 [120], OGHSt 2, 369 [370], RG in DR 1940, 1828 Nr. 9).
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